"Selbstherrlich und verantwortungslos" - VW im Abgasskandal verurteilt
Landgericht Berlin 65 O 10/19 - Urteil vom 27.09.2019
Mit Urteil vom 27. September 2019 hat das Landgericht Berlin VW im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verurteilt (Az.: 65 O 10/19). VW muss einen Passat CC 2,0 Liter TDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Der Kläger hatte das Fahrzeug für 27.900 Euro gekauft und fuhr ca. 73.000 km mit dem Wagen. Nach Abzug der Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer in Höhe von etwa 8.600 Euro erhält er knapp 19.300 Euro plus Zinsen zurück.
VW habe das Vertauen der Kunden in die Marke VW ausgenutzt, manipuliert und missbraucht, so das LG Berlin. Dabei habe VW ein ein selbstherrliches und verantwortungsloses Geschäftsgebaren an den Tag gelegt und die Folgen und Schäden – auch für die VW-Mitarbeiter -ignoriert.