OLG Karlsruhe bestätigt die Haftung von VW in mehreren Fällen
OLG Karlsruhe 13 U 37/19 u.a.
Gleich mit fünf Urteilen hat das OLG Karlsruhe nun seine Auffassung bestätigt, dass sich VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung der Käufer im Abgasskandal haftbar gemacht hat und zum Schadensersatz verpflichtet ist (Az. 13 U 37/19 u.a.).
Die Verfahren waren typisch für den VW-Abgasskandal. Die Käufer hatten ein Fahrzeug aus dem VW-Konzern mit dem Motor des Typs EA 189 und der Abgasnorm Euro 5 gekauft. Nachdem die Abgasmanipulationen aufgeflogen waren und das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückruf für die betroffenen Fahrzeuge angeordnet hatte, verlangten die Kläger Schadensersatz.
Beispielhaft machte die Klägerin in dem Verfahren zum Aktenzeichen 13 U 37/19 Schadensersatzersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen die Volkswagen AG geltend und verlangte die Rückabwicklung des Kaufvertrags.
In erster Instanz hatte das Landgericht der Klägerin Schadensersatz zugesprochen. VW müsse das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.
Das OLG Karlsruhe hat das Urteil im Berufungsverfahren im Wesentlichen bestätigt. VW habe das Fahrzeug mit den manipulierten Abgaswerten in den Verkehr gebracht und damit auch in sittenwidriger Weise konkludent darüber getäuscht, dass der Pkw im Straßenverkehr uneingeschränkt verwendet werden könne.
Tatsächlich habe dem Fahrzeug aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung aber der Verlust der Betriebserlaubnis gedroht, so das OLG.
Durch die vorsätzliche Täuschung sei der Klägerin schon mit dem Abschluss des Kaufvertrags über ein Fahrzeug, das sie so nicht gekauft hätte, ein Schaden entstanden. Sie habe daher Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. In drei ähnlich gelagerten Verfahren zum Abgasskandal hat das OLG Karlsruhe den Klägern ebenfalls Schadensersatz zugesprochen.
In einem weiteren Verfahren hatte der Kläger die Feststellung der Schadensersatzpflicht der Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung geltend gemacht und war in erster Instanz erfolgreich. Das OLG Karlsruhe wies die Berufung der Volkswagen AG gegen das Urteil ab und bestätigte das Feststellungsinteresse (Az.: 13 U 12/19).
„Immer mehr Gerichte – auch Oberlandesgerichte – bestätigen inzwischen die Schadensersatzpflicht von VW im Abgasskandal. Dementsprechend hoch sind die Aussichten der geschädigten Kunden ihre Schadensersatzansprüche auch durchzusetzen. Allerdings sollten sie handeln, da die Forderungen gegen VW in der Regel am 31.12.2019 verjähren“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.