Widerruf von Autokrediten im Abgasskandal
Widerrufsjoker sticht auch bei Autofinanzierungen
Fahrer und Käufer von Dieselfahrzeugen haben es im Moment schwer. Seit dem VW-Abgasskandal geraten auch andere Autobauer ins Zwielicht. Kaum ein Dieselfahrer weiß noch, wie „sauber“ sein Fahrzeug ist oder ob es Stickoxide weit über dem zulässigen Grenzwert ausstößt.
Nicht nur bei Volkswagen soll ein Software-Update auf die vom Abgasskandal betroffenen Dieselmotoren aufgespielt werden, auch bei Mercedes und Audi gab es zuletzt größere Rückrufaktionen. „Das Vertrauen der Verbraucher in die deutsche Autoindustrie schwindet zusehends. Der jüngste Verdacht, dass sich VW, Audi, Porsche, BMW und Daimler zu verschiedenen Themen, u. a. zur Abgasreinigung bei Dieselmotoren, abgesprochen haben, dürfte dem Imageschaden noch die Krone aufsetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung aus Mönchengladbach.
Für die betroffenen Kunden hat das schon jetzt Konsequenzen. Wer aktuell seinen gebrauchten Diesel verkaufen möchte, muss mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen. „Es gibt aber einen eleganten Weg zur Lösung dieses Problems“, so Dr. Hartung. Denn auch bei Autokrediten kann in vielen Fällen der Widerrufsjoker gezogen werden.
Möglich ist dies bei Autofinanzierungen ab dem 11. Juni 2010, wenn die Banken nicht ordnungsgemäß über die Widerrufsmöglichkeiten informiert haben. Dann wurde die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt und der Kreditvertrag kann zeitlich unbefristet widerrufen werden.
Sinn macht dies besonders, wenn die Autofinanzierung über die Bank des Autobauers, z. B. über die VW-Bank, abgeschlossen wurde. Denn mit dem erfolgreichen Widerruf wird dann auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Der Verbraucher gibt den Wagen zurück und erhält im Gegenzug sein Geld wieder. Für die gefahrenen Kilometer kann allerdings ein Nutzungsersatz verlangt werden. Aber selbst der kann entfallen, wenn der Autokredit nach dem 12. Juni 2014 abgeschlossen wurde. Möglich wird dies durch eine verbraucherfreundliche Gesetzesänderung. Dr. Hartung: „Dann könnte der Verbraucher das Auto praktisch kostenlos genutzt haben. Nur die Kreditzinsen bekäme er nicht zurück.“ Die Chancen dafür stehen nicht schlecht, berichtete die Stiftung Warentest. In einem Prozess vor dem Landgericht Berlin habe die Richterin demnach bereits angedeutet, dass die Bank keinen Anspruch auf einen Nutzungsersatz habe, wenn sie selbst ihren Kunden fehlerhaft belehrt habe.
Neben dem Widerruf stehen geschädigten Diesel-Fahrern noch weitere rechtliche Möglichkeiten zu. In Betracht kommt z. B. die Anfechtung des Kaufvertrags wegen Sachmängeln oder arglistiger Täuschung. Auch hier stellen sich die Gerichte zunehmend auf die Seite der Verbraucher.