Audi Abgasskandal – Bei 3-Liter-Dieselmotoren mit der Abgasnorm Euro 4 droht Verjährung
Unzulässige Abschalteinrichtung bei Akustikfunktion
Angesichts immer neuer Enthüllungen im Abgasskandal geraten sie schon fast ein bisschen in Vergessenheit – die Audi-Diesel mit der Abgasnorm Euro 4 und einer mutmaßlich unzulässigen Abschalteinrichtung, die sich hinter der sog. Akustikfunktion verbergen könnte.
Der Verdacht, dass auch bei den älteren Diesel-Modellen eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird, ist nicht neu. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist schon seit 2015 mit der Prüfung beschäftigt. Es geht um die größeren Dieselmotoren mit 2,7 und 3,0 Litern Hubraum. Nach Recherchen des Bayerischen Rundfunks soll das KBA gegenüber Audi schon vor einem Jahr einen Rückruf angekündigt haben. Doch der ist bis heute nicht erfolgt.
Bei dem Vorwurf einen unzulässigen Abschalteinrichtung dreht es sich um die sog. Akustikfunktion. Laut Audi wurde sie entwickelt, um unangenehme Geräusche bei dem V6-Motor zu unterdrücken. Zudem diene sie dem Motorschutz. Eine Zyklus- oder Prüfstandserkennung gebe es nicht, es sei keine unzulässige Abschalteinrichtung vorhanden, hat Audi alle Vorwürfe entschieden zurückgewiesen.
Allerdings hat es Audi dabei nach Recherchen des BR mit der Wahrheit nicht so ganz genau genommen. Der Sender zitiert aus einem Sitzungsprotokoll des Arbeitskreises Diesel des Audi-Aufsichtsrats.
Dort heißt es demnach, dass die Akustikfunktion dem KBA unzutreffend dargestellt worden sei. Tatsächlich werde durch sie der Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand reduziert, während die Fahrzeuge im Straßenverkehr deutlich mehr Emissionen ausgestoßen haben.
Das KBA wird darüber aber offenbar weiter im Unklaren gelassen. Erst im Mai 2017 gibt die Behörde ein Gutachten zur Zulässigkeit der Akustikfunktion in Auftrag, das dem BR vorliegt. Darin kommt der Experte der TU München zu dem Schluss, dass es sich bei der Funktion um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Aber erst im September 2018 kündigt das KBA gegenüber Audi einen Rückruf an. Betroffen davon wären Fahrzeuge der Baujahre 2003 bis 2010 der Marken Audi und VW mit dem entsprechenden Dieselmotor.
Bis heute ist der Rückruf jedoch nicht erfolgt. Für die betroffenen Fahrzeug-Besitzer kann dies zum Problem werden. „Wird in den Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Allerdings droht die Verjährung der Ansprüche. Betroffene Verbraucher sollte daher umgehend handeln“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.