VW muss Kaufpreis plus Zinsen für VW Golf erstatten
OLG Oldenburg 5 U 47/19, Urteil vom 02.10.2019
Das OLG Oldenburg hat mit Urteil vom 2. Oktober 2019 entschieden, dass VW sich im Abgasskandal schadenersatzpflichtig gemacht hat (Az.: 5 U 47/19). Die Klägerin hatte eine vom Abgasskandal betroffenen VW Golf VI gekauft und auf Schadensersatz geklagt. Die Klage hatte im Wesentlichen Erfolg.
Die Klägerin sei durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadensersatz. VW müsse den Golf zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Bemerkenswert: Die Klägerin habe zudem Anspruch auf Zinsen ab Vertragsschluss.