Paukenschlag im Abgasskandal: Schadensersatz bei Audi A8 mit Abgasnorm Euro 5
Urteil LG Erfurt 10 O 408/18
Das Landgericht Erfurt hat im Abgasskandal für einen weiteren Paukenschlag gesorgt. Mit Urteil vom 3. Juli 2019 entschied das Gericht, dass VW einen Audi A8 mit der Abgasnorm Euro 5 zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az.: 10 O 408/18).
Der Kläger hatte den Audi A8 3,0 Liter TDI im Oktober 2014 gebraucht gekauft. In der Limousine ist der Motor EA 896 mit der Abgasnorm Euro 5 verbaut. Anfang 2018 machte der Kläger Schadensersatzansprüche geltend, weil in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet werde.
Das LG Erfurt gab der Klage weitgehend statt. Der Kläger habe eine Anspruch auf Schadensersatz. VW müsse den Audi A8 zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten, so das Gericht.
„Das Urteil hat es dabei gleich in mehreren Punkten in sich“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Zwar sei der Motor nicht von VW entwickelt worden, dennoch sei Volkswagen als Konzernmutter als Herstellerin anzusehen. Der Motor sei unstreitig bei diversen Fahrzeugen des Gesamtkonzerns zum Einsatz gekommen. Ein einfaches Leugnen sei daher zu wenig, um ernsthaft zu bezweifeln, dass VW an der Entwicklung des Motors beteiligt gewesen sei, so das LG Erfurt.
Zudem sei auch beim Motor EA 896 von einer unzulässigen Abschalteinrichtung auszugehen und der Motor sei nicht anders zu behandeln als der durch den Abgasskandal bekannt gewordene Motor EA 189. Audi nehme beim Modell Audi A8 3,0 Liter TDI auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes eine Aktualisierung der Motorsoftware vor. Hintergrund für die Anordnung des KBA ist nach Überzeugung des LG Erfurt das Vorliegen einer illegalen Abschalteinrichtung.
Durch die Kooperation wolle Audi nur einem öffentlichkeitswirksamen förmlichen Rückruf zuvorkommen, führte das LG Erfurt weiter aus. Der Motor EA 896 sei daher identisch mit dem Motor EA 189 zu behandeln.
Daher lasse sich auch die Rechtsprechung zum EA 189 entsprechend anwenden. VW habe Fahrzeuge mit einer illegalen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und die Käufer dadurch getäuscht. Der Schaden sei mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden, den der Kläger bei Kenntnis der Abgasmanipulationen so nicht geschlossen hätte. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, entschied das LG Erfurt.
Ein Hinweisbeschluss des OLG Karlsruhe geht in die gleiche Richtung. Das OLG gab dabei zu erkennen, dass es von einer unzulässigen Abschalteinrichtung beim Motor EA 896 bzw. dem Nachfolgemodell EA 897 mit der Abgasnorm Euro 5 ausgeht und wird ein Sachverständigengutachten einholen.
„Bisher hat das Kraftfahrt-Bundesamt nur Fahrzeuge mit dem 3-Liter-Dieselmotor EA 897 mit der Abgasnorm Euro 6 verpflichtend zurückgerufen. Der Verdacht, dass auch bei den älteren Premium-Modellen von Audi, VW oder Porsche mit der Schadstoffklasse Euro 5 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde, lag aber nah und scheint sich durch die Entscheidungen des LG Erfurt und OLG Karlsruhe nun zu bestätigen. Wie das LG Erfurt schon bekräftigt hat, sind die Fahrzeuge ebenso zu behandeln wie die Modelle mit dem Motor EA 189. Das heißt, es bestehen gute Aussichten Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.