Abgasskandal - Gutachten beim Mercedes GLK 220 CDI gefordert
Klage gegen Mercedes
Mit der anstehenden Beweisaufnahme und der Forderung des Gerichts, die Betroffenheit eines Mercedes GLK 220 CDI im Abgasskandal per Gutachten nachzuweisen, ist das Thema „Klage gegen Mercedes im Abgasskandal“ in einem ganz besonderen Einzelfall vom Landgericht Köln auf eine neue Stufe gehoben worden.
Die nach Meinung des beteiligten Verbraucheranwalts Dr. Gerrit W. Hartung aus Mönchengladbach grundsätzlich verbraucherfreundlich auftretende Kammer ließ sich vom Anwalt der Gegenseite nicht beeinflussen. Das Gericht hatte als einziges Argument zur Entlastung des Händlers aufgeführt, dass eine Betroffenheit gerade dieses Motors nicht nachgewiesen werden könne.
„Warum eigentlich nicht?“ – Für Rechtsanwalt Dr. Hartung, der den Eigentümer eines Mercedes GLK 220 CDI in einer Klage auf Rückgabe und Erstattung des Kaufpreises gegen einen Händler aus Köln vertritt, ist die Forderung des Gerichtes nach Nachweisen der Betroffenheit der Schritt in die richtige Richtung: „Ein Gutachten wird nachweisen, dass das Auto nicht den in der Zulassungsgenehmigung hinterlegten Spezifikationen z. B. in Sachen Emissionen und Verbrauch entspricht. Damit wird es zur Nebensache, ob es sich bei den Rückrufen dieses Typs um eine KBA-Zwangsmaßnahme oder ein „Service-Angebot“ von Mercedes handelt!
Interessant dabei: Als „Händler“ ist die Daimler AG selbst beteiligt, der Mercedes-Händler vor Ort tritt lediglich als dessen Vertreter auf. Hartung: „Das ist eine Besonderheit im Gegensatz z. B. zu Klagen gegen VW-Händler, die selbst in der Verantwortung stehen.“
In der Vergangenheit hatte es bereits einen Hinweisbeschluss des LG Münsters gegeben. Hier hatte das Gericht den Nachweis in die Hände von Mercedes gelegt. Im aktuellen Fall wird es aber nicht den langen Ausreden-Ketten der Daimler-Rechtsabteilung überlassen bleiben, sondern gutachterlich geklärt werden, ob ein GLK betroffen ist oder nicht.
Dr. Hartung – Fachanwalt für Strafrecht – geht davon aus, dass im verhandelten Fall nur noch die Tatsache von Belang ist, ob das Auto der Zulassungsgenehmigung entspricht – und das lässt sich nur durch ein Gutachten klären: „Wenn der GLK der Zulassungsgenehmigung nicht entspricht, dann werden wir das Verfahren gewinnen und damit im Dieselskandal eine rechtsprägende Entscheidung gegen Mercedes erstreiten können.
Der Kläger hatte sich auf die Veröffentlichungen von Mercedes berufen, nachdem die OM 642 und 651 Motoren ein thermisches Fenster nutzen, um bei Belastung angeblich zur Schonung wertvoller Bauteile die Abgasreinigung automatisch abschalten zu können. Für Mercedes ist dies kein Eingeständnis der Schummelei, sondern nur eine in Gänze ausgenutzte Möglichkeit, zum Schutz von Bauteilen entsprechende Software zu nutzen.Dr. Hartung verweist in diesem besonderen Fall auch auf drohende Fahrverbote: „Hier wird es sicher keine Ausnahmen für Autos geben, die Abgasreinigung und Stickstoffdioxid-Reduktion nur unterhalb bestimmter Temperaturen leisten.“
Dr. Hartung: „In der Sache macht das alles keinen Unterschied, außer, dass das Kraftfahrtbundesamt die Manipulationen an Mercedes-Motoren bislang nicht als absichtliche Schummeleien wertet. Unsere Verfahrensstrategie ist es nachzuweisen, dass der Motor nicht der Zulassungsgenehmigung entspricht und eine Permanentschaltung der Abgasreinigung zwangsläufig zu einer Überhitzung wertvoller Bauteile führen muss. Daher ist das Softwareupdate für unseren Mandanten keine Option. Sein Dilemma lässt sich nur durch die Rückgabe lösen.“
Für Hartung ist das Verfahren der Schlüssel zur Definition der rechtlichen Möglichkeiten von Mercedes-Eigentümern gegenüber Händlern und dem Hersteller: „Wir wollen hier ein juristisches Tor öffnen, denn gerade bei den GLK-Modellen hat der Dieselskandal zu erheblichen Wertverlusten geführt. Das Auto hat einmal weit jenseits der 50.000 Euro gekostet und ist als dreijähriger Gebrauchter nur noch die Hälft wert!“
Dr. Hartung hat weitere Klagen gegen die Daimler AG eingereicht. Der Rechtsanwalt ist Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal. Mitglieder erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung ihres Falles.