VW Passat geht zurück
LG Kleve 3 O 539/18, Urteil vom 30.08.2019
Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung hat VW im Abgasskandal eine weitere Niederlage beigebracht und Schadensersatz für seine Mandantin durchgesetzt. Das Landgericht Kleve hat mit Urteil vom 30. August 2019 entschieden, dass die Klägerin ihren VW Passat zurückgeben kann und Volkswagen ihr den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az.: 3 O 539/18).
VW habe die Klägerin durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Die Klägerin hatte den VW Passat gebraucht mit einen Kilometer-Stand von 87.700 km zum Preis von knapp 17.000 Euro gekauft und fuhr rund 49.000 km mit dem Pkw. Dafür kann VW einen Nutzungsersatz von ca. 5.000 Euro abziehen, so dass die Klägerin gegen Rückgabe des Fahrzeugs noch knapp 12.000 Euro plus Zinsen erhält.