Mercedes-Diesel im Visier der US-Behörden
Verdächtige Software-Funktion entdeckt
Die aktuellen Vorwürfe zur Zusammenarbeit zwischen Kraftfahrtbundesamt und Porsche lassen den Schluss zu, dass die Behörden in Deutschland eher öffentlichkeitsscheu an der Aufklärung des Dieselskandals mitarbeiten. Daher müssen z. B. deutsche Mercedes-Besitzer, die sich über die in ihren Autos verwendeten Abschaltvorrichtungen informieren wollen, auf Veröffentlichungen aus Amerika zurückgreifen.
So sollen in US-Dieselfahrzeugen mehrere verdächtige Software-Funktionen verwendet worden sein. Die bei Daimler/Mercedes unter den Bezeichnungen „Bit 13“, „Bit 14“ und „Bit 15“ entwickelten „Innovationen“ sollen angeblich Einfluss auf die Abgasreinigung von Mercedes-Fahrzeugen in den USA nehmen. US-Ermittler werfen den deutschen Autobauern vor, dass „Bit 15“ schon nach 26 Kilometern die Abgas-Nachbehandlung abschalte, während „Bit 14“ dies unter bestimmten Belastungssituationen tut. „Bit 13“ soll dafür verantwortlich sein, dass getestete Motoren exakt dann in den „Schmutzmodus“ gehen, wenn die auf amerikanischen Highways innerhalb bestimmter Zeit zulässigen 16 Gramm NOx ausgestoßen wurden und Testprotokolle beendet sind.
U.a. die ARD berichtet, dass den US-Ermittlern auch ein spezielles System aufgefallen ist, das für eine Prüfstanderkennung und damit für „beste Werte im Labor“ sorgt.
Für Daimler wird das eng, glaubt nicht nur Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hartung, der sich durchaus vorstellen kann, „dass auch in Deutschland in ähnlichem Rahmen Fahrzeuge betroffen sind, dies aber bislang nicht aufgedeckt wurde!“
Daimler bleibt dabei, mit dem Abgasskandal nichts zu schaffen und kein „Defeat Device“ – also eine Technik zur Manipulation der Abgasnachbehandlung – zu verwenden. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt aber weiterhin.
Rechtsanwalt Dr. Hartung klagt in mehreren Fällen für betroffene Besitzer von Mercedes-Modellen, die mit den OM642 und OM651 ausgerüstet sind. Dr. Hartung: „Wir sind in mehreren Verfahren in der Beweisaufnahme und werden durch Gutachten von Sachverständigen nachweisen, dass das „thermische Fenster“ die Abgasbehandlung in unzulässiger Art und Weise manipuliert – und dass die Deaktivierung der Funktion Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und Lebensdauer von Bauteilen hat!“