Händler muss neuen Skoda Octavia liefern

OLG Stuttgart 5 U 45/18, Urteil vom 29.07.2019

Das OLG Stuttgart entschied mit Urteil vom 29. Juli 2019, dass ein Händler einen vom Dieselskandal betroffenen Skoda Octavia Combi 2,0 TDI zurücknehmen und dem Käufer einen Skoda Octavia aus der aktuellen Serienproduktion nachliefern muss.

Geringfügige Änderungen nach einem Modellwechsel stünden dem Anspruch auf Nachlieferung nicht im Weg. Besonders positiv für den Kläger: Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer muss sich der Käufer nicht anrechnen lassen.

Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung.
Darin informieren wir Sie gerne, wie Sie Ihre Ansprüche auch für Ihr Fahrzeug durchsetzen können:

    HerrFraukeine Angabe

    janein

    janein

    neinja

    Autobankandere BankLeasingBarkauf

    neinja

    Kaufvertrag:

    Finanzierungsvertrag:

    Zulassung I:

    Ggf. Rückrufschreiben:

    Rechtsschutzversicherung:

    akzeptiert Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und bin mit der dort beschriebenen Erhebung und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten einverstanden.