Käufer eines VW Polo bekommt Geld zurück

LG Mönchengladbach 2 O 62/18, Urteil vom 31.07.2019

Der Kläger hatte den VW Polo 1,6 TDI gebraucht gekauft. Wie sich später herausstellte, war das Fahrzeug von den Abgasmanipulationen betroffen. Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung konnte für seinen Mandanten die Rückabwicklung des Kaufvertrags erreichen.

Das LG Mönchengladbach entschied, dass VW den Kläger durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe und zum Schadensersatz verpflichtet sei. VW müsse das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

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