Erfolgreicher Widerruf eines Autokredits bei der BMW Bank
LG Ravensburg 2 O 164/19
Autofinanzierungen der BMW Bank lassen sich widerrufen. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Ravensburg (Az.: 2 O 164/19). Aufgrund von Formfehlern in dem Kreditvertrag sei der Widerruf wirksam erfolgt, erklärte das Gericht. Die BMW Bank muss der Klägerin sämtliche Raten erstatten und habe keinen Anspruch auf eine Nutzungsersatz, entschied das Gericht. Die Klägerin erhält damit den vollen Kaufpreis zurück und Zinsen kommen noch obendrauf.
„Beim Autokauf liegt zwischen Kaufvertrag und Autofinanzierung häufig ein sog. verbundenes Geschäft vor. Vielen Banken, so wie hier der BMW Bank, sind im Kreditvertrag allerdings Formfehler unterlaufen, z.B. weil sie fehlerhafte Widerrufs- oder Verbraucherinformationen verwendet haben. Diese Fehler können dazu führen, dass sich der Kreditvertrag auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen lässt. Der Verbraucher gibt dann das Auto an die Bank und bekommt seine bereits geleisteten Raten inklusive einer möglichen Anzahlung zurück“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Der sog. Widerrufsjoker ist daher eine lukrative Möglichkeit aus dem Kaufvertrag auszusteigen und das Fahrzeug zurückzugeben. Angesichts von drohenden Fahrverboten und Wertverlust der Fahrzeuge ist das natürlich besonders für Dieselfahrer eine interessante Option.
Grundsätzlich ist der Widerruf aber bei jedem Fahrzeug möglich, wenn der finanzierenden Bank entsprechende Fehler unterlaufen sind.
Verschiedene Gerichte haben bereits entschieden, dass der Widerruf einer Autofinanzierung, u.a. bei der VW Bank oder Mercedes Benz Bank, aufgrund von Formfehlern möglich ist. Nun liegt auch ein entsprechendes Urteil gegen die BMW Bank vor.
Das Landgericht Ravensburg geht dabei in die Vollen: Obwohl das Darlehen bereits seit mehr als einem Jahr abbezahlt war, sei der Widerruf möglich gewesen. Denn die Verbraucherin sei über ihr Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden. Folglich sei die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt worden und der Widerruf konnte auch noch nach Beendigung des Darlehens erfolgen, so das Gericht. Außerdem habe die Bank keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.
„Immer wieder sind Banken Fehler unterlaufen, die noch Jahre nach Abschluss zum Widerruf des Kreditvertrags berechtigen. Der Widerruf der Autofinanzierung ist für viele Verbraucher, nicht nur für Dieselfahrer, eine interessante Möglichkeit“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.