Dieselskandal-Erklärung und FAQ

Die wichtigsten Infos für alle Diesel-Besitzer nochmal anschaulich zusammengefasst

Sie benötigen noch weitere Informationen zu einer Klage gegen die Motorenhersteller und Automobilkonzerne?

An dieser Stelle haben wir für Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Dieselskandal zusammengetragen. Sollten Sie noch weitere Informationen benötigen, können Sie uns gerne jeder Zeit kontaktieren.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Nach unseren Erkenntnissen sind von den Herstellern VW, Audi, Mercedes, Porsche, SEAT, Skoda, BMW, Opel, Fiat und Iveco fast alle Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 5 und 6 von den Manipulationen im Bereich der Abgassteuerung betroffen. Bei den Manipulationen handelt es sich um unzulässige Abschalteinrichtungen. Der Abgasskandal weitet sich auch fast täglich immer weiter aus.

Auch die Gerichte gehen immer verbraucherfreundlicher von der Betroffenheit vom Abgasskandal aus. Die Richter kommen den Diesel-Käufern zunehmend durch eine zugunsten der Verbraucher anzuwendende Beweiserleichterung oder Beweislastumkehr entgegen.

Fordern Sie bitte einfach eine kostenlose Erstberatung von uns an, dann prüfen wir konkret, ob auch Ihr Fahrzeug vom Diesel-Abgasskandal betroffen ist.

Welche Ansprüche habe ich?

Möglichkeit 1:

Ist Ihr Fahrzeug ebenfalls manipuliert worden, so haben Sie gegen den Motorenhersteller einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages. Das heißt, Sie können Ihr Fahrzeug zurückgeben und erhalten den von Ihnen gezahlten Kaufpreis zurück. Vom gezahlten Kaufpreis wird nach einer vom Bundesgerichtshof entwickelten Berechnungsformel eine moderate Nutzungsentschädigung für die bislang gefahrenen Kilometer in Abzug gebracht. Die Nutzungsentschädigung ist nach unseren Erfahrungen regelmäßig deutlich geringer als der tatsächliche Wertverlust Ihres Fahrzeugs.

Beispiel:

Sie haben Ihr Diesel-Fahrzeug vor drei Jahren zu einem Preis von 45.000 Euro gekauft und sind bis jetzt 40.000 Kilometer gefahren. Ein solches Fahrzeug ist nach DAT und Schwacke-Gesichtspunkten nur ca. 22.500 Euro wert – aufgrund des Diesel-Abgasskandals ist ein Wertverlust von mindestens weiteren 30 % eingetreten. Es ist also sehr realistisch, dass das Fahrzeug aus diesem Beispiel aktuell nur noch für 16.000 Euro zu verkaufen ist.

Über die Rückabwicklungsklage müssen Sie sich jedoch nur eine Nutzungsentschädigung von 6.000 Euro (45.000 Euro Kaufpreis * 40.000 km / 300.000 km Gesamtfahrleistung) anrechnen lassen. In der Folge können Sie Ihr Fahrzeug zurückgeben und erhalten hierfür noch einen Betrag in Höhe von 39.000 Euro.

Der Vorteil aus dem Beispielsfall beläuft sich folglich auf bis zu 23.000 Euro.

Möglichkeit 2:

Bei Fahrzeugen mit einem verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes haben Sie alternativ die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug zu behalten und lediglich den kleinen Schadensersatzanspruch in Höhe des durch die Manipulation hervorgerufenen Minderwertes gegen den Motorenhersteller durchzusetzen. Nach dem hier zu berücksichtigenden Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2021 unter dem Aktenzeichen VI ZR 40/20 ergibt sich der Minderwert daraus, dass sich durch das aufgrund des verpflichtenden Rückrufs aufgespielte Software-Update die Wertdifferenz zwischen Leistung und Gegenleistung reduziert hat. Bei Fahrzeugen ohne verpflichtenden Rückruf ist die vorstehende Rechtsprechung nicht anwendbar.

Beispiel:

Der Kaufpreis Ihres Diesel-Fahrzeugs beträgt 45.000 Euro. Ihr Anspruch auf Ersatz der Wertminderung beträgt zwischen 6.750 Euro – 13.500 Euro.

Muss ich das Fahrzeug zwingend zurückgeben?

Nein! Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht zwingend zurückgeben. Alternativ zu der vollständigen Rückabwicklung des Kaufvertrages können Sie sich auch nur den durch die Abgasmanipulation hervorgerufenen Minderwert des Fahrzeugs erstatten lassen. Näheres hierzu finden Sie oben unter Möglichkeit 2!

Welche Kosten fallen für mich an?

Ihre Kosten werden in aller Regel von Ihrer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen. Wir bieten Ihnen kostenlos an, eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung zu stellen.

Sie besitzen keine Rechtsschutzversicherung? Sprechen Sie uns gerne an – dann prüfen wir für Sie gerne eine Einbeziehung eines Prozessfinanzierers.

Ist Ihr Fahrzeug finanziert? Dann kann in wenigen Fällen sogar auch noch „nachträglich“ eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden, die sämtliche Kosten unserer Beauftragung übernimmt. Das ist allerdings auch nur bei wenigen Versicherungsgesellschaften möglich. Sprechen Sie uns gerne zur Prüfung dieser Möglichkeit einfach kostenlos und unverbindlich an.

Gibt es schon Urteile hierzu?

Ja! Inzwischen gibt es schon eine ganze Flut verbraucherfreundlicher Gerichtsurteile, die zur Rückabwicklung der Kaufverträge der Diesel-Fahrzeuge geführt haben.

In der letzten Zeit ist die im Abgasskandal ergehende Rechtsprechung zusehends immer verbraucherfreundlicher geworden. Das gilt insbesondere für den Nachweis der Betroffenheit eines Fahrzeuges von Abgasmanipulationen und auch für die Frage der Anrechnung von Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer sowie für Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr ab Verzugsbeginn. Aufgrund zusätzlicher Verzugszinsen ist es also möglich, dass der geschädigte Diesel-Käufer sogar mehr Geld zurückbekommt, als er bezahlt hat!

Wiegesagt greifen inzwischen zugunsten der Diesel-Käufer auch die Rechtsgrundsätze der Beweiserleichterung oder Beweislastumkehr. Das bedeutet: Nicht Sie als Kläger müssen beweisen, dass die Abgassteuerung Ihres Diesel-Fahrzeugs manipuliert wurde, sondern ganz im Gegenteil: Der Motorenhersteller muss beweisen, dass Ihr Fahrzeug nicht manipuliert wurde.

Warum sollten Sie uns beauftragen?

Wir sind auf die Rückgabe von Diesel-Fahrzeugen spezialisiert.

Wir führen derzeit weit über 2.000 Verfahren gegen Fahrzeughersteller und Autobanken.

Wir konnten allein im Jahr 2018 mehrere hunderte Diesel-Fahrzeuge für unsere Mandanten zurückgeben.

Wir verbinden die individuelle Betreuung Ihres Mandats mit persönlicher Ansprache und dem Know-how einer Spezialkanzlei.

Wir werden als Kanzlei von der Stiftung Wartentest für Gerichtsverfahren betreffend den Abgasskandal und wegen des Widerrufs von Autofinanzierungen empfohlen.