„Ist mein Auto offiziell betroffen?“ Rechtsanwalt Dr. Hartung mag die im Dieselskandal oft gestellte Frage manchmal nicht mehr hören, vor allem, wenn der Fokus zu sehr auf das „offiziell“ gelegt wird.
Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal: „Ein PKW ist vom Dieselskandal betroffen und mit einem eindeutigen Sachmangel belegt, wenn entweder zu hohe Schadstoffwerte erreicht werden, oder wenn der konkrete Treibstoffverbrauch deutlich höher liegt als im Prospekt versprochen!“
Dazu ist es aber unerheblich, ob das Kraftfahrt-Bundesamt die „offizielle“ Betroffenheit festgestellt hat oder nicht. Sicher: Ein zwangsweiser Rückruf macht das Verfahren einfacher, aber es gibt auch Mittel und Wege, eine Betroffenheit nachzuweisen, wenn das KBA das betroffene Auto noch oder noch nicht im Fokus hat.
Rechtsanwalt Dr. Hartung hat bereits diverse, angeblich nicht betroffene Porsche (insbesondere Panamera) sowie GLK-Modelle von Daimler im Beweisaufnahmeverfahren. Heißt: Das Gericht zieht Gutachter hinzu, die nachweisen sollen, ob die Software die in der Zulassungsgenehmigung geforderten Grenzwerte einhält oder überschreitet. Werden sie überschritten, dann liegt ein Sachmangel vor, der zur Rückgabe des Autos führt, „völlig egal, was ein Kraftfahrt-Bundesamt dazu sagt oder nicht!
Es sei denn, Händler oder Hersteller sind kurzfristig dazu in der Lage durch qualifizierte Maßnahmen, die Regelkonformität des Fahrzeugs wiederherzustellen, was im Rahmen der zu setzenden Frist ausgeschlossen ist.“
In einem aktuellen Fall öffnet sich z. B. das Beweisaufnahmeverfahren am Landgericht Duisburg für einen Skoda Octavia III. Der Typ ist seit 2013 mit einem EA288 Reihenmotor unterwegs und vom offiziellen VW-Dieselskandal um den EA189 nicht betroffen. Hartung: „Unser Mandant ist aber der festen Überzeugung, dass sein Auto nicht der EU-Typgenehmigung entspricht, was nun durch ein Gutachten nachgewiesen werden wird.“
Der Motor EA288 ist der Nachfolger des EA189 und wird seit 2014 in der gesamten Modellpalette von VW und der Konzerntöchter für die 1,6 und 2,0 TDI Modelle verwendet. Ins Gerede gekommen war der Motor u. a. durch den Zulassungsstopp für den VW Bulli „T6“ im Dezember des vergangenen Jahres.
Dr. Hartung: „Für den EA288 fängt der Dieselskandal erst an…!“