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Leistungsprüfung für Dieselmotoren

Probleme nach Update

Leistungsprüfung für Dieselmotoren

Mit Updates der Motorsoftware gehen im aktuellen Dieselskandal zwangsläufig Werte verloren, es entstehen sogar Sachmängel, die Händler und Hersteller zum Nachbessern, wenn nicht sogar zur Rücknahme des PKW verpflichten. Was spricht für eine Leistungsprüfung bei Dieselmotoren?

Der wohl für Autofahrer wichtigste Sachmangel, der nach einem Update oder der Auslieferung eines upgedateten Neufahrzeugs entsteht, ist der Leistungsverlust.

Das OLG Köln hatte sich mit Urteil vom 02.12.2010 – 21 U 18/1 – bereits mit der Sachmangelfrage nach Leistungsverlust beschäftigt.

Im aktuellen Kanzleialltag beschäftigt sich Dr. Gerrit Hartung aktuell vermehrt mit Anfragen von Mandanten bezüglich des Leistungsverlustes bei Fahrzeugen mit SCR-Katalysator, die nach Werkstattbesuchen auffällige Leistungsverluste beklagen: „Leistungsverluste nach Updates sind unabdingbar, denn gerade der Wunsch nach Leistungsoptimierung ist ja der Anlass für die Manipulationen gewesen! Bestes Beispiel ist der A8 von Audi. Hätte der die Grenzwerte bei angegebener Leistung nicht überschritten, hätte man nicht manipulieren müssen!“

Insbesondere bei den V6-Dieselmodellen von Porsche, Audi und VW scheint sich nach diversen der Kanzlei vorliegenden Leistungsprüfungen eine Regelmäßigkeit aufzutun, besonders eklatant treten Leistungsverluste von im Schnitt regelmäßig bis zu 10 % auch beim EA288 Motor auf, der zum Beispiel im aktuellen VW T6 verbaut ist. Beim VW-Bully besonders „tricky“: Der Leistungsverlust bezieht sich auf den Neuwagenkauf. Der T6 wird mit weniger PS ausgeliefert, als kaufvertraglich vereinbart.

Dabei sind Leistungsverluste nicht unbedingt nur ein Problem der modernen Motorengenerationen im Abgasskandal. Auch der VW-EA189 Motor lässt Pferdestärken in der Updateroutine. Daher gehen viele Anwälte im Abgasskandal davon aus, dass der durch die Manipulationen am Abgassystem ausgelöste Sachmangel auch durch ein Update nicht behoben werden kann. Hartung: „VW stellt den einen Mangel ‚Grenzwertüberschreitung‘ ab und ersetzt ihn durch den Mangel ‚Leistungsverlust‘.“ Damit beantwortet sich auch regelmäßig die Frage, ob nach dem Update noch auf Rückgabe geklagt werden kann.

Eine Leistungsprüfung für Dieselmotoren ist für unter 100 Euro zu haben – warum löst solch ein Test nicht alle Verfahrensprobleme in Klagen gegen Händler und Hersteller? Dr. Gerrit W. Hartung: „Weil ein Test auf einem x-beliebigen Leistungsprüfstand leider nicht gerichtsfest ist. Das Gericht muss bereit sein, Hinweisen wie vorliegenden Leistungsprüfungen zu folgen und dann auf Antrag des Klägers das Beweissicherungsverfahren zu eröffnen. In dessen Verlauf kann dann ein vereidigter Gutachter bestellt werden, der das Ergebnis der Tests überprüft und auch Kontrollmessungen vornimmt.“

Der Grund für das vermeintlich zu komplizierte Vorgehen liegt in der ZPO (Zivilprozessordnung): Das Gericht kann nicht sicher sein, dass das Ergebnis eines selbst organisierten Tests nicht manipuliert wurde und muss eigene Untersuchungen anstellen.

Dr Hartung: „Es bleibt aber dabei, dass ein solcher Test Hinweise auf aktuell vorliegende oder nach einem Update neu vorliegende Leistungsverluste geben kann! Unsere Kanzlei steht aktuell mit mehreren Fahrzeugtypen in Beweissicherungsverfahren, in deren Verlauf es auch um die Motorleistung geht! Unter anderem wurden unabhängige Experten der TU Aachen mit Gutachteraufgaben betraut.“

Dr. Gerrit W. Hartung ist Herausgeber von pkw-rueckgabe.de und Vertrauensanwalt der IG Dieselskandal .