Fahrverbote für Diesel in Berlin kommen 2019
Elf Streckenabschnitte betroffen
Fahrverbote wollte die Bundesregierung unbedingt vermeiden. Dass ihre Rechnung nicht aufgeht, erfährt sie nun ausgerechnet in der Hauptstadt. Das Verwaltungsgericht Berlin hält Diesel-Fahrverbote für unausweichlich und hat am 9. Oktober entschieden, dass zunächst an elf Streckenabschnitten Fahrverbote ab Mitte 2019 eingeführt werden müssen.
Anders könne die hohe Belastung der Luft mit gesundheitsschädlichen Stickoxiden nicht reduziert werden, so das Verwaltungsgericht. Das Fahrverbot gilt für Diesel mit den Abgasnormen Euro 1 bis Euro 5. Zu den Streckenabschnitten, in denen Fahrverbote gelten sollen, zählen auch Teile der Leipziger Straße und der Friedrichstraße im Zentrum. Bis März 2019 muss das Land Berlin den Luftreinhalteplan verschärfen und die Fahrverbote aufnehmen. Die sollen dann spätestens bis Ende Juni umgesetzt werden. Außerdem müsse das Land Berlin auch die Ausweitung der Fahrverbotszonen prüfen.
Ein Diesel-Fahrverbot für die gesamte Umweltzone, wie es die Deutsche Umwelthilfe zunächst gefordert hatte, hält das Verwaltungsgericht hingegen nicht für zwingend notwendig, da hier die Grenzwerte überwiegend eingehalten werden.
„Ob Hamburg, Stuttgart, Frankfurt oder jetzt Berlin – Fahrverbote werden sich in vielen Städten nicht vermeiden lassen. Da helfen auch die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Umtauschprämien nichts“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Betroffene Dieselfahrer sollten nicht auf weitere Entscheidungen der Politik warten oder auf ein Entgegenkommen der Autobauer hoffen. Zumal solche Maßnahmen für vom VW-Abgasskandal betroffene Verbraucher zu spät kommen. Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber Volkswagen verjähren Ende 2018 und müssen rechtzeitig geltend gemacht werden.
Von Fahrverboten ist der überwiegende Teil von Dieselfahrern betroffen. Selbst mit einem Euro 6-Diesel kann ein Fahrverbot kommen. „Um Fahrverbote und den Wertverlust ihrer Fahrzeuge zu vermeiden, sollten Dieselfahrer ihre rechtlichen Möglichkeiten von der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bis hin zum Widerruf der Autofinanzierung konsequent durchsetzen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung.