Fahrverbot in Bonn kommt ab April 2019
Zwei Straßen betroffen
In der ehemaligen Hauptstadt Bonn wird es ab 2019 Fahrverbote geben, weil die Luftverschmutzung mit Stickstoffdioxiden zu hoch ist. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am 8. November 2018 entschieden. Dabei hat sich das Verwaltungsgericht auf streckenbezogene Fahrverbote für die Straßen Belderberg und Reuterstraße beschränkt. Hier sei die Einführung von Fahrverboten aufgrund der hohen Grenzwertüberschreitung unerlässlich.
Konkret bedeutet die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, dass die Stadt Bonn ab April 2019 ein Fahrverbot für die Straße Belderberg für Diesel-Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse Euro 4 und schlechter sowie für ältere Benziner der Schadstoffklassen Euro 1 bis 3 einführen muss. Für die Reuterstraße gilt ein Fahrverbot für Diesel bis zur Schadstoffklasse Euro 5 und Benziner mit der Abgasnorm Euro 1 und 2. Zudem verfügte das Verwaltungsgericht, dass die städtische Busflotte nachgerüstet werden muss, um die Luftbelastung mit gesundheitsschädlichen Stickoxiden zu reduzieren. Das Land NRW muss den Luftreinhalteplan für Bonn bis zum 1. April 2019 um die entsprechenden Maßnahmen ergänzen.
Wie in anderen Städten auch, hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) auf die Einhaltung der Grenzwerte geklagt. Der zulässige Grenzwert für die Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. In Bonn wurde dieser Grenzwert überschritten. Im Jahresmittel 2017 lag er auf der Reuterstraße bei 47 Mikrogramm und am Belderberg 2016 bei 42 Mikrogramm.
Der derzeitige Luftreinhalteplan sehe keine ausreichenden Maßnahmen vor, um den Grenzwert einzuhalten, so dass der Plan u.a. um die Fahrverbote ergänzt werden müsse, so das Verwaltungsgericht Köln.
„In Köln, Bonn und Aachen wird es im kommenden Jahr Fahrverbote geben und macht die Situation für Dieselfahrer im Rheinland immer unübersichtlicher. Betroffen von den Fahrverboten sind nicht nur die Einwohner, sondern auch die zahlreichen Pendler. Gleichzeitig bringen die Fahrverbote auch einen weiteren Wertverlust der Fahrzeuge mit sich“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Ob Politik und Autohersteller sich noch auf zufriedenstellende Maßnahmen einigen können, ist ungewiss. Sicher ist nur, dass es solche Maßnahmen nicht vor 2019 geben wird. Das ist für die vom VW-Abgasskandal betroffenen Verbraucher zu spät. Sie haben zwar gute Aussichten, Schadensersatzansprüche gegen VW durchsetzen zu können, müssen diese aber bis Ende 2018 geltend machen, da sie ansonsten verjähren. „Die betroffenen Verbraucher sollten also handeln, wenn sie ihre Rechte gegen VW durchsetzen wollen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, der mehr als 1000 Verbraucher im VW-Abgasskandal vertritt.
Eine Alternative zu Schadensersatzklagen kann der Widerruf der Autofinanzierung sein. Dieser ist grundsätzlich möglich, wenn die finanzierende Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Beim Widerruf spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist oder ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt – entscheidend sind nur die fehlerhaften Informationen der Bank, durch die der Widerruf noch Jahre nach Abschluss der Vertrags ermöglicht wird. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, führt der erfolgreiche Widerruf dazu, dass nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt wird.