Stickoxid-Belastung zu hoch – Weitere Fahrverbote drohen
Aktuelle Studie
In vielen deutschen Städten herrscht weiterhin dicke Luft. Auch wenn die Belastung mit gesundheitsschädlichen Stickoxiden an vielen Stellen im vergangenen Jahr leicht gesunken ist, werden die zulässigen Grenzwerte für die Belastung mit Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft teilweise immer noch deutlich überschritten. Das zeige eine Studie des Center Automotive Research (CAR) an der Universität Duisburg-Essen, berichtet die „Zeit“.
Laut der CAR-Studie ist die Belastung an den Messstationen, an denen der Grenzwert überschritten wurde, im vergangenen Jahr durchschnittlich um 3,6 Prozent gesunken. Aber gerade an den besonders belasteten Stationen wie z.B. dem Stuttgarter Neckartor liegt die Belastung immer noch sehr deutlich über dem zulässigen Grenzwert. „Die bisherigen Maßnahmen zur Luftreinhaltung und auch Software-Updates oder Umtauschprämien für ältere Diesel zeigen nicht den gewünschten Erfolg oder führen zu langsam zum Ziel. Das bedeutet, dass Dieselfahrer mit weiteren Fahrverboten rechnen müssen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Solche Fahrverbote hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) schon in mehreren deutschen Städten durchgesetzt. In Hamburg und Stuttgart werden die ersten Fahrverbote bereits umgesetzt. Städte wie Berlin, Köln oder Essen werden voraussichtlich noch in diesem Jahr folgen.
Zudem sind noch 34 Klagen der DUH anhängig. Es könnte also noch zu deutlich mehr Fahrverboten kommen, wenn die Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid nicht möglichst schnell entscheidend reduziert wird.
„Für Dieselfahrer wird die Situation immer unübersichtlicher. Sie müssen in immer mehr deutschen Städten mit Fahrverboten rechnen. Sie haben im Grunde genommen zwei Möglichkeiten: Wurden bei ihrem Fahrzeug Abgaswerte manipuliert, können sie Schadensersatzansprüche geltend machen. Alternativ kann der Widerruf der Autofinanzierung geprüft werden“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.
Der Widerruf der Autofinanzierung ist grundsätzlich möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Ob das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist oder ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt, spielt beim Widerruf keine Rolle. Da bei einer Autofinanzierung häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf der Kreditvertrag und der Kaufvertrag rückabgewickelt. Der Verbraucher gibt dann sein Fahrzeug an die Bank und erhält seine geleisteten Raten zurück.