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Mercedes Abgasskandal: LG Stuttgart zu Thermofenster bei der Abgasreinigung

Urteile gegen Mercedes

Mercedes Abgasskandal: LG Stuttgart zu Thermofenster bei der Abgasreinigung

Mit drei sehr verbraucherfreundlichen Urteilen hat sich das Landgericht Stuttgart bei der Bewertung des Mercedes-Abgasskandals eindeutig positioniert. Es sprach drei Mercedes-Besitzern Schadensersatz zwischen 20.000 und 45.000 Euro zu, da in ihren Autos eine unzulässige Abschalteinrichtung Einfluss auf das Emissionsverhalten der Fahrzeuge nimmt.

Mercedes selbst hatte die bekannten und seit 2016 diskutierten Systeme immer als notwendigen „Bauteileschutz vor Überhitzung“ bezeichnet. Im Rahmen einer freiwilligen Rückrufaktion sollten bei rund 3 Millionen Autos Zweifel ausgeräumt werden. Die Stuttgarter Richter konnte man damit nicht überzeugen.

Mercedes steckt damit tiefer denn je im Abgasskandal und sieht sich nun mit einer zu erwartenden Klagewelle konfrontiert, die sich nicht nur auf die Schadstoffklasse 6 beziehen könnte. Für große Teile der aktuellen Modellpalette waren Zwangsrückrufe durch das KBA veranlasst worden.

Die aktuellen Urteile beziehen nun auch im Grundsatz die komplette Schadstoffklasse 5 mit ein, denn mit Einführung der entsprechenden Motorentechnik setzt Mercedes bei den Vier- als auch bei den Sechszylindermodellen auf das „Thermische Fenster“. Der Autobauer hatte sich zur Legitimation der unstrittig vorhandenen Abschaltvorrichtung immer auf geltendes EU-Recht berufen.

Kritiker warfen aber immer wieder ein, dass Mercedes dieses Recht zu weitläufig und nur im eigenen Interesse auslege. Rechtsanwalt Dr. Hartung von www.pkw-rueckgabe.de: „Die Sache ist nun klar: Bis etwas anderes bewiesen ist kann die seit über zehn Jahren von Mercedes genutzte Technik als unzulässige Abschaltvorrichtung bewertet werden!“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es ist davon auszugehen, dass die Daimler AG in die Berufung geht. In ähnlichen Verfahren um Abschaltvorrichtungen haben die Gerichte Autobauern – z. B. Porsche – „vorsätzliche sittenwidrige Täuschung“ vorgeworfen.

Rechtsanwalt Dr. Hartung empfiehlt bislang unschlüssigen Mercedes-Besitzern, nun aktiv zu werden, und sich mit Klagen gegen die Mercedes AG gegen drohenden Wertverlust und anstehende Fahrverbote zu wehren.

Der Mönchengladbacher Jurist erwartet in einem eigenen Verfahren mit Spannung die Urteilsverkündung zur Rückgabe eines GLC220 durch das LG Saarbrücken. „Auch hier gehen wir von einem Urteil gegen die Daimler AG aus!“

Als Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal bietet der Jurist eine kostenlose telefonische Erstberatung an und steht ebenfalls kostenlos und unverbindlich für eine Prüfung der Rechtsschutzversicherung zur Verfügung.